Der Arbeitsschutz unterliegt der staatlichen Gewerbeaufsicht und den zuständigen Berufsgenossenschaften. Gesetze und Verordnungen werden von der Gewerbeaufsicht erlassen. Die Berufsgenossenschaften stellen Unfallverhütungsvorschriften auf.
Wo ist der Arbeitsschutz eigentlich geregelt? Die Grundlage des Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz. Das ArbSchG soll die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei Ihrer Arbeit sichern und verbessern. Die Vorschriften beziehen sich auf: Arbeitsstätten, Geräte, Maschinen, Gefahrengut und den Schutz durch Arbeitsschutzorganisation im Betrieb.
Die Berufsgenossenschaften haben die Zielsetzungen: Unfälle zu verhüten, vor Gesundheitsgefahren während der Arbeit zu schützen und verletzte Menschen zu rehabilitieren. Die Beiträge für die BG werden vom Arbeitgeber zu 100 Prozent getragen, denn der Arbeitgeber ist zur Mitgliedschaft in der zuständigen BG verpflichtet.
Die Berufsgenossenschaften haben folgende Aufgaben:
– Erstellung von Unfallverhütungsvorschriften
– Überwachung der Unfallverhütungsvorschriften
– Schulungen der Arbeitnehmer
– Ansprechpartner für Unternehmen und Arbeitgeber bei Arbeitsschutz und Unfallverhütung

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