Rechtsquellen für Ausbilder – Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein Gesetz zum Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen. Es soll Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Überforderung während der Ausbildung und im Berufsleben schützen.

  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen täglich nicht länger als 8 Stunden beschäftigt werden 
  • Jugendliche unter 18 Jahren stehen bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens 60 Minuten Ruhepause zu
  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht länger als 4,5 Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden
  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen bis zu 8,5 Stunden beschäftigt werden, wenn an einzelnen Werktagen der Woche die Arbeitszeit auf weniger als 8 Stunden verkürzt ist
  • Als Ruhepause gilt eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten
  • Ruhezeiten müssen in einer angemessenen zeitlichen Länge gewährt werden, frühestens eine Stunde nach Begin und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit
  • Die wöchentliche Arbeitszeit ist auf 40 Stunden bei einer Fünf-Tage-Woche begrenzt
  • An Samstagen und Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden (Ausnahmen sind möglich, z.B. in Pflegeberufen)
  • Ein Jugendlicher im Alter von unter 16 Jahren hat einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 30 Werktagen, ein unter 17 Jahre alter Jugendlicher von 27 Werktagen und ein
  • Jugendlicher im Alter von 17 Jahren besitzt Anspruch auf 25 Werktage
  • Die Arbeitszeit ist grundsätzlich auf den Zeitraum von 6 Uhr bis 22 Uhr begrenzt (Ausnahmen sind möglich, z.B. Eventbranche)
  • Zwischen Arbeitsende und Beginn müssen mindestens 12 Stunde arbeitsfreie Zeit liegen

Das vollständige Gesetz findest du hier.

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