Rechtsquellen für Ausbilder – Betriebsverfassungsgesetz

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und den von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretern.
Bestandteile sind u.a.:

  • Voraussetzung und Wahl des Betriebsrates
  • Mitwirkungsrechte
  • Mitbestimmungsrechte
  • Informationsrechte
  • Beratungsrechte
  • Widerspruchsrechte
  • Jugendarbeitsschutzgesetz

Das vollständige Gesetz findest du hier.

 

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