Rechtsquellen für Ausbilder – Ausbildereignungsverordnung

Die Ausbildereignungsverordnung regelt, über welche Kenntnisse Ausbilder verfügen müssen und wie diese nachgewiesen werden. Bestandteile sind u.a.:

  • Persönliche Eignung
  • Fachliche Eignung
  • Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
  • Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung

Die vollständige Verordnung findest du hier.

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