AEVO: Was ist die AEVO?

Die Ausbildereignung-Verordnung (AEVO) ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Verordnung regelt welche Voraussetzungen eine Person besitzen muss, um als Ausbilder in einem Unternehmen tätig zu sein. Im Berufsbildungsgesetz ist definiert, dass in Deutschland nur ausbilden darf, wer dafür persönlich und fachlich geeignet ist.

Die Ausbildereignung-Verordnung ist in vier Handlungsfelder untergliedert:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  3. Ausbildung durchführen
  4. Ausbildung abschließen

Die Prüfung untergliedert sich in eine schriftliche Prüfung und einen praktischen Teil (Unterweisung oder Präsentation). Häufig besuchen angehende Ausbilder einen Prüfungsvorbereitungskurs um die erforderlichen Inhalte erlernen. Die Prüfungsgebühr kostet bei der IHK Kassel-Marburg beispielsweise 230 Euro. Die empfohlenen Anzahl von Unterrichtsstunden liegt bei 45 Stunden in der Prüfungsvorbereitung.